Facharzt für Innere Medizin
Hämatologie und Onkologie
Palliativmedizin und ESMO-Onkologie
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Zweigpraxis

Ev. Bathildiskrankenhaus
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31812 Bad Pyrmont

Öffnungszeiten
Mi - 13.30-18.00
Di - 15:00-18:00

Hyperthermie verstärkt die Wirkung

von Strahlen- und Chemotherapie Die regionale Tiefenhyperthermie wird meist parallel zu einer Chemotherapie und/oder Strahlentherapie durchgeführt. Selbst Tumorgewebe, die auf eine Strahlen- oder Chemotherapie nicht ansprechen, können durch die Hyperthermie für diese Behandlungsformen sozusagen sensibilisiert werden.

Im Gegensatz zu Operation, Chemotherapie und Strahlentherapie ist die Hyperthermie nahezu nebenwirkungsfrei. Im Gegenteil: Patienten fühlen sich während der Behandlung durch den als beruhigend empfundenen Einfluss der Wärme oftmals wohl und bekunden dies. Es wird immer wieder von „zur Ruhe kommen“ und Entspannung berichtet.

Nebenwirkungen und Kontraindikationen

Manchmal kommt es im Anschluss der Behandlung zu einer gewissen Müdigkeit. Vorsicht ist geboten bei Patienten mit einem Tumor in unmittelbarer Nähe zu Hüft- oder Knieprothesen. Die Metalle können sich durch die Hyperthermie übermäßig erwärmen. Für Patienten mit Herzschrittmachern ist die Hyperthermie leider tabu, weil die Elektronik der Schrittmacher gestört werden könnte.

Sorgfältige Vorbereitung und Einarbeitung

In einer zweijährigen Vorbereitungszeit hat sich unser onkologisches Team mit dieser Behandlungsmethode vertraut gemacht. Dazu gehörten unter anderem Hospitationen im Hyperthermie-Institut von Prof. Alexander von Ardenne in Dresden und im Institut für Hyperthermie von Dr. Hüseyin Sahinbas und Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer in Bochum. Seit Ende Juli haben wir nun bei den ersten Patienten mit der Behandlung begonnen.Ein Wermutstropfen ist allerdings die Frage der Kostenübernahme. Da die Hyperthermie (noch) nicht zu den schulmedizinischen Standardbehandlungen in der Krebstherapie zählt, muss die Kostenfrage vor Behandlungsbeginn mit den Versicherungen geklärt werden. Während die privaten Krankenversicherungen die Kosten ganz selbstverständlich übernehmen, muss mit den gesetzlichen Krankenkassen jeder Einzelfall verhandelt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen besteht nicht.

Unser Hyperthermieteam

Fr. Manuela Walter und Fr.Christina Giles

Dieser Beitrag ist Teil unseres neuen Praxisjournals.